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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Rahmenbedingungen für unsere Leistungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reiseleistungen, die zwischen der wise-juniper GmbH (nachfolgend „Veranstalter") und dem Kunden geschlossen werden.

Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

Mit der Buchungsanfrage bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande.

Der Kunde ist an seine Buchungsanfrage für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Innerhalb dieser Frist kann der Veranstalter das Angebot annehmen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowie aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

4. Preise und Zahlung

Die angegebenen Preise verstehen sich pro Person, sofern nicht anders angegeben. Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig.

Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der vollständige Reisepreis sofort zahlbar.

5. Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • Bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
  • 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
  • 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
  • 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
  • Ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Leistungsänderungen

Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich zu informieren.

7. Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt erhält der Kunde den Reisepreis abzüglich der für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen anfallenden Kosten zurück.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Mängel unverzüglich dem Reiseleiter oder dem Veranstalter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige schuldhaft, so stehen ihm keine Ansprüche zu.

Der Kunde hat für eine dem Charakter der Reise angemessene körperliche Fitness und passende Ausrüstung zu sorgen.

9. Haftung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Verjährung

Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter ist Freiburg im Breisgau, soweit gesetzlich zulässig.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: Januar 2024

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